Arbeitskreis Kreuzkraut e.V.

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Arbeitskreis Kreuzkraut e.V.

  1. Unsere Ziele
  2. Aktionsfeld
  3. Auszug aus dem Tierschutzgesetz
  4. Meldebogen über JKK-Verbreitung
  5. Spenden und Mitgliedschaft, Vereinssatzung

Mit Gründungsversammlung am 6. Februar 2009 entstand aus dem "Arbeitskreis Jacobskreuzkraut" der Verein "Arbeitskreis Kreuzkraut", eingetragen unter dem Registerblatt VR 200391 beim Amtsgericht Hildesheim. Er ist vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.

1. Unsere Ziele sind:

  • intensive Aufklärung aller Verantwortlichen und Betroffenen und überregionale Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen bundesweit

  • Verbesserung der Situation für Landwirte und Tierhalter (z.B. materielle und finanzielle Unterstützung)

  • Zurückdrängen von Kreuzkräutern unter Berücksichtigung der Dringlichkeit für Tier- und Verbraucherschutz und Ökologie

  • Konzertierte Aktion mit allen Verantwortlichen (Behörden, Regierungsstellen, Landwirtschaft, Zucht- und Halterverbänden als Vertreter der Tierhalter und Züchter, Privattierhalter)

Wir arbeiten in einem sehr engagierten Team, um die schleichende Gefahr abzuwenden. Eine Koordination zur Unterstützung aller bisher regional tätigen Tierfreunde erschien sinnvoll.

Wir wollen ein Bewusstsein schaffen, dass es sich um regional sehr stark auftretende Giftpflanzen handelt, denn das war und ist bisher nicht vielen Menschen bekannt. Wir sollten nicht die Augen davor verschließen, dass es bei Nichthandeln zu einer Gefahr für den Verbraucher werden kann. Das sind Fakten, die durchaus an die Öffentlichkeit gelangen sollten.


Auszug aus der Vereinssatzung

§ 2  Zweck des Vereins

(1.) Zweck des Vereins sind Verbreitung, Pflege und Förderung des Tierschutzgedankens nach dem Tierschutzgesetz, insbesondere um Tiere vor schädlichen Einflüssen des giftigen Jacobskreuzkrautes und anderer Kreuzkrautarten zu schützen 

(2.) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Öffentlichkeitsarbeit, die 

a) zur Sensibilisierung von Politik, Landwirtschaft, Tierhaltern und Öffentlichkeit beiträgt

b) Wege zum Schutz gegen diese Gefahren weist.  

Aufnahmeantrag, Spendenerklärung und Satzung zum Download (ca. 118 KB) hier...

2. Unser Aktionsfeld

Bereits 2008 haben wir noch als Arbeitskreis Jacobskreuzkraut viel erreicht.

Es fanden mehrere regionale Fachvorträge in Niedersachsen statt, auf der Messe "Pferd & Jagd" in Hannover haben vier Arbeitskreismitglieder fast pausenlos Gespräche geführt und über 1000 Flyer verteilt. Pressemitteilungen sind im ganzen Land erschienen und im Internet abrufbar, Beispiel: Friedrichshafen veröffentlicht im Umweltpressespiegel den ddp-Bericht (pdf hier: http://www.friedrichshafen.de/media/custom/995_4872_1.PDF 

Aufgrund unserer 20-seitigen Dokumentation "Zur Situation von Jacobskreuzkraut in Deutschland" sowie einer von uns eingereichten Petition wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im November 2008 ein erstes Ländertreffen eingeleitet (Pressebericht des Niedersächsischen Ministeriums abrufbar hier... , als pdf ca. 60 KB hier ). 

Auf weitere Anordnung des BMELV fand im Februar 2009 eine Tagung im Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen statt. Hierzu wurde der Arbeitskreis Kreuzkraut e.V. i.G. eingeladen und konnte mit einem Vortrag "Jacobskreuzkraut aus Sicht der Betroffenen" den Verantwortlichen die Problematik überzeugend darstellen (mehr....).

Auch unsere überregionale Veranstaltung im Rathaus Uetze am 6.2.2009 mit Referenten aus 4 Bundesländern war ein überragender Erfolg (mehr...)

Es sind enge Kontakte zu verschiedenen Personen und Institutionen entstanden, die uns ihr Fachwissen bereitstellen, uns Wege in der Politik ebnen und unser Tun und Handeln unterstützten. Unser besonderer Dank gilt hier Frau Dr. Clara Berendonk von der Landwirtschaftskammer NRW, den Landwirtschaftskammern Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, den Bundestagsabgeordneten Frau Dr. Christel Happach- Kasan und  Herrn Dr. Matthias Miersch  sowie Herrn Dr. Helmut Wiedenfeld (akadem. Direktor des Pharm. Instituts der Universität Bonn).

  • Für unsere weiteren überregionalen Aktivitäten sind wir sehr auf Ihre Unterstützung angewiesen. Über eine Beitrittserklärung oder auch eine Spendenbereitschaft würden wir uns sehr freuen!

 

Mitgliedsbeiträge

Erwachsene 25,00 Euro / Jahr, Jugendliche bis 18 Jahre 10,00 Euro / Jahr, Juristische Personen 50,00 Euro / Jahr. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Aufnahmeantrag, Spendenerklärung und Satzung zum Download (ca. 118 KB) hier...

Info-Rundmail über Aktualisierungen ...sofern Sie mir per E-Mail mitteilen, dass Sie informiert werden möchten. E-Mail an post@jkk-info.de Betreff: News JKK


3. Auszug aus dem Tierschutzgesetz 

§  3 Abs. 9    Es ist verboten, einem Tier Futter darzureichen, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet.
Grundsatz: 

§ 1    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Das Gesamte Tierschutzgesetz zum Download ca. 70 KB  hier...

 


4. Senden Sie uns IHRE Meldung über  JKK-haltige Flächen in Ihre Region

Unterstützen Sie uns in der Vorbereitung auf weiterführende Gespräche mit öffentlichen Stellen und senden Sie uns Ihre Meldung über das Auftreten von Jakobskreuzkraut.

Die Handhabung ist denkbar einfach:

  • Meldeformular downloaden und im Ankreuz-Verfahren in WORD ausfüllen. Senden Sie Ihr Meldeformular an post@jkk-info.de Betreff: Meldung JKK PLZ ....
  • Bitte unbedingt mit Postleitzahl abspeichern und dann erst zusenden!  

Ihre Angaben dienen der Dokumentation und einer statistischen Auswertung über den Flächenbefall in Deutschland.

 

Der neue Meldebogen:

vereinfacht, für mehrere Flächen geeignet, ohne Angaben zur Person

Meldebogen über das Auftreten von Jakobskreuzkraut zum Download ca. 80 KB  hier...

Kein Rapsfeld, sondern alles Jakobskreuzkraut!   Foto: Marlit Hoffmann

5.  Spenden und Vereinsbeitritt für unsere gemeinsame Initiative

Unterstützen Sie uns bitte mit einer einmaligen Spende oder besser noch mit Ihrer Mitgliedschaft!

Insbesondere brauchen wir Sie als Betroffene(n), um weiterhin in diesem Umfange für die Gesundheit von Mensch und Tier tätig sein zu können!

Download Spendenbereitschaft und Mitgliedsbeitritt, Vereinssatzung ca. 118 KB hier...

Spendenkonto

Arbeitskreis Kreuzkraut e.V.
Volksbank Hannover BLZ 251 900 01
Konto-Nr.:  610 111 900

Mitgliedsbeiträge

Erwachsene 25,00 Euro / Jahr, Jugendliche bis 18 Jahre 10,00 Euro / Jahr, Juristische Personen 50,00 Euro / Jahr. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Aufnahmeantrag, Spendenerklärung, Satzung zum Download (ca. 118 KB) hier...

Info-Rundmail über Aktualisierungen ...sofern Sie mir per E-Mail mitteilen, dass Sie informiert werden möchten. E-Mail an post@jkk-info.de Betreff: News JKK

 

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