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1. Mechanische Bekämpfung
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Nachhaltige Weidepflege ist die beste Vorraussetzung
für eine JKK-freie Weide (s. Vorkommen). Das komplette manuelle
Entfernen der Pflanze am sinnvollsten (Ausgraben, ausstechen) |
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2. Chemische Bekämpfung
(weitere Beschreibung unten auf der Seite)
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Für den Notfall: Selektivmittel und Totalherbizide,
immer ist ein "Abräumen" der behandelten Flächen dennoch
notwendig! Nachsorge ist dennoch erforderlich! Fazit: frühzeitiges
mechanische Bekämpfen ist besser!
Anmerkung: Herbizide dürfen nur von Landwirten
(oder anderen kompetenten, geprüften Unternehmen wie Gartenbaufirmen)
verwendet werden. Die Spritzmittelverordnung ist einzuhalten.
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3. Biologische Maßnahmen
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Biologische Bekämpfung z.B.
mit der Raupe des Karmin- oder Blutbären (Tyria jacobeae,
Nachtfalter) wurde im Westen der USA und auch in Südafrika und
Australien getestet. Der Erfolg war gering, da Tyria pro Sommer nur
eine Generation hervorbringt und die Pflanzen sich nach dem Verpuppen
der Raupen wieder regenerieren können. (Angabe:
Prof. Dr. Thomas Hartmann, TU Braunschweig)
Foto:
K.-O. Röckseisen
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1. Mechanische Bekämpfung
Für den Hobby-Pferdehalter die beste und effektivste Möglichkeit,
Jacobskreuzkraut für immer zu verbannen! Mit ein paar Tricks geht´s
ganz schön schnell und es ist gar nicht so schwer, der Pflanze
beizukommen! Achtung: Verbleibt die Wurzel,
länger als 1 cm im
Boden, treibt Jacobskreuzkraut erneut aus! Darum Pflanzen immer komplett
entfernen! |
- Arbeiten Sie möglichst nach einem ergiebigen Regen, da der
Boden dann eher nachgibt und die Pflanze beim Herausziehen nicht an
der Wurzel abreißt
- Weiter ausgebildete Pflanzen lassen sich besser ziehen als
Jungpflanzen
- Vergessen Sie Spaten oder Stecheisen: nehmen Sie eine Grabegabel
oder einen speziellen Unkrautstecher,
das verkürzt die Sache ungemein und Sie erhalten dabei die
Grasnarbe (soweit noch vorhanden)
- Gehen Sie alle 4 Tage erneut auf Suche! Sie finden die in
kürzester Zeit und trotz Trockenheit nachgewachsenen Jungpflanzen!
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Grabegabel: lockert den Boden und die Pflanze lässt
sich meist komplett mit Wurzelstock ausheben! |
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Mit der Grabegabel stechen Sie bei mittelgroßen
Pflanzen im Winkel von ca. 45° ein. Bei kleineren Jungpflanzen flacher,
damit die Bodenoberfläche besser reißt.
Die Pflanze verliert nun an Halt und lässt sich leicht
herausziehen |
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Greifen Sie das Jacobskreuzkraut etwas unterhalb der Blattrosette
unter Bodenniveau... |
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...und ziehen Sie es mit etwas Gefühl heraus.
Bei hartem Boden -was auf festgetretenen Ausläufen immer der Fall ist-
reißen ansonsten die Wurzelausläufer ab.
Manchmal hilft ein 2. Stich mit der Grabegabel im
rechten Winkel zum ersten. Das bringt das Erdreich wirklich zum
Brechen! Nicht auf 180° einstechen, das hat "Spateneffekt"
und Ihre Grasnarbe geht flöten! |
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Es ist eine Freude zu sehen, dass dieses Biest keine Chance mehr
hat!!!
Jetzt brauchen Sie Ihre Grasnarbe nur noch mit dem Fuß anzutreten: sie
hat keinen Schaden genommen! |
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Nur die vollständig gezogene Pflanze kann sich
nicht weiterverbreiten!
Nicht blühendes Jacobskreuzkraut kann auf dem Mist
bzw. im Hauskompost entsorgt werden. Blühendes und samentragendes Kraut muss
verbrannt, im Restmüll oder über die Biotonne entsorgt werden.
Mehr darüber auf der Seite Entsorgung
Als sinnvoll wird das Tragen von Handschuhen beim Roden
bewertet. Aufpassen bei defekter Haut, Neurodermitis, anderen Ekzemen.
Auch können einzelne Menschen Kontaktallergien zeigen |
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2. Chemische Bekämpfung
Befallene Flächen sind chemisch nur bedingt zu bekämpfen.
Nur in dringenden Fällen sollte der
Verantwortliche der Weide zur Giftspritze greifen! Nachhaltiger ist
ohnehin das Ausreißen der Pflanze mit kompletter Wurzel. Eine chemische
Bekämpfung hat auch immer eine Restwirkung der Substanzen für die
Weidetiere.
Barrier H:
Ein englisches Spritzmittel namens "Barrier
H" ist in Deutschland nicht zugelassen und darf nicht verwendet
werden. Verkaufsangebote (auch online) sind rechtswidrig und können
geahndet werden. Der Antrag auf Zulassung in Deutschland müsste vom
Hersteller gestellt werden.
Totalherbizide: Eine großflächige Behandlung bei starkem Bewuchs ist
mit am Markt erhältlichen Mitteln
möglich, aber eben nicht selektiv anwendbar: alle Totalherbizide führen zur
vollständigen Vernichtung des gesamten Grünland-Bewuchses (also auch
alle Gräser, Kräuter usw.). Eine weitere Beschreibung zum Einsatz von
Totalherbiziden finden Sie unter Häufig
gestellte Fragen
Herbizide dürfen nur von Landwirten (oder anderen
kompetenten, geprüften Unternehmen wie Gartenbaufirmen) verwendet
werden. Die Spritzmittelverordnung ist einzuhalten. Anschließend muss
die Fläche natürlich neu eingesät werden.
- Total-Herbizide in der Rückenspritze sind eine gute Variante,
aber nur in der Einzelstockbehandlung umsetzbar
- Selektiv anwendbar
sind einige wenige Mittel mit verschieden hohen Wirkungsgraden. Für die
chemische Bekämpfung hat es sich als günstig erwiesen, wenn die
Rosette etwa 15 cm Wuchshöhe erreicht hat. Blühende Bestände
sollten zunächst abgemäht und dann im Nachwuchs behandelt werden.
Einige Pflanzen können jedoch nach der Behandlung erneut austreiben
und so eine weitere Herbizidbehandlung nötig machen.
Anwendbare Mittel werden auf den Internetseiten der
Pflanzenschutzämter der Länder empfohlen. Wesentliche Kernpunkte bei
Einsatz von Herbiziden:
- eine chemische Bekämpfung ist nur begrenzt
möglich
- die
Pflanzen sollen bekämpft werden, wenn sie 15 - 20 cm hoch
sind.
- die Wirkung ist keine vollständige, aber wenn
Jacobskreuzkraut nicht mehr
anders zu bekämpfen ist, muss man
handeln
- auch nach einer chemischen Bekämpfung sollte
man, ehe wieder Tiere aufgetrieben werden, die
Fläche abmähen, das Mähgut entfernen und vernichten
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Beratung zur Spritzmittelbehandlung:
Die Pflanzenschutzämter der Bundesländer (Adressen
hier im pdf-Format) beraten Sie ausführlich und aktuell über die
Möglichkeiten der chemischen Bekämpfung. Die Pflanzenschutzämter
haben eine Beratungspflicht. Fast alle
Landwirtschaftskammern bzw. Landwirtschaftsämter haben auch einen Grünlandberater,
den jeder Pferdehalter natürlich zu Rate ziehen kann.
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Beratung zur Spritzmittelbehandlung:
Die Pflanzenschutzämter der Bundesländer (Adressen
hier im pdf-Format) beraten Sie ausführlich und aktuell über die
Möglichkeiten der chemischen Bekämpfung. Die Pflanzenschutzämter
haben eine Beratungspflicht. Fast alle
Landwirtschaftskammern bzw. Landwirtschaftsämter haben auch einen Grünlandberater,
den jeder Pferdehalter natürlich zu Rate ziehen kann.
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