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Humangefährdung
Die
Inhaltstoffe von Kreuzkräutern, die sog. Pyrrolizidinalkaloide (PA),
führen nachweislich auch bei Menschen zu irreversiblen Schädigungen.
Generell lässt sich sagen, dass
allein die Berührung der Pflanzen nicht toxisch wirkt. Im Falle geschädigter
Haut sollten jedoch Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, z.B. durch
Tragen von Handschuhen bei der Entsorgung. Individuelle Kontaktallergien
sind wie bei vielen Pflanzen auch durch Kreuzkräuter möglich. Das
Berühren und anschließende "Hand-in-den-Mund-stecken" ist nach
Erkenntnissen der Experten nicht gesundheitsschädigend.
Jakobskreuzkraut
u.a. Kreuzkrautarten sind, obwohl von der WHO als
stark leberschädigend, embryonen- und erbgutschädigend sowie
krebserregend eingestuft, nicht in der Deutschen
Giftpflanzendatenbank als giftige Pflanze benannt.
Erklärung: nach
direkter Aufnahme von PA fällt, umgangssprachlich gesagt, niemand sofort tot um
und es zeigen sich auch keine unmittelbaren akuten Symptome. Das liegt an der
langfristigen Auswirkung von PA auf den Organismus (Metabolische
Toxifizierung ff.). Eine direkte Einwirkung von PA auf den Menschen
kann und wird erst nach Wochen, Monaten oder Jahren zu vorgenannten Erkrankungen
führen. Diese sind dann jedoch sehr bedeutend und progredient
fortschreitend, aber lassen sich kaum mehr auf eine Aufnahme von PA
zurück führen
Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) über
Aufnahmepfade von PA durch den Menschen:
- (1) Pyrrolizidinalkaloide als
unerwünschte Stoffe im menschlichen Nahrungskreislauf, Beispiel
Jakobskreuzkraut
- (2) Salatmischung mit
pyrrolizidinhaltigem Greiskraut verunreinigt
Zur Internetseite des BfR gelangen Sie hier...
Dort können Sie die Untersuchungen (1)
und
(2) einsehen und downloaden
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Aufnahmewege von PA durch
direkte und indirekte Intoxikation
von Dr. Helmut Wiedenfeld
Die Einleitung über Pyrrolizidinalkaloide, Metabolische Toxifizierung,
Toxizität lesen Sie bitte vorab hier....
Verfasser und Copyright
©: Dr. Helmut Wiedenfeld, Akademischer Direktor Pharmazeutisches Institut
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, September 2008,
zur
Homepage von Dr. Wiedenfeld
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Eine Humanintoxikation ist grundsätzlich
auf zwei Arten möglich
1.
Direkte Intoxikation
1.1.: orale Aufnahme von
Pflanzenmaterial, welches toxische PA enthält. Dies betrifft vordergründig
Heilpflanzen, die diese Stoffe enthalten. Beispiele: Huflattich,
Beinwell, Borretsch, Fuchs-Kreuzkraut, Goldenes Kreuzkraut. Der
medizinische Einsatz dieser Pflanzen ist durch den Erlass des BfArM
beschränkt (Stufenplan zur Abwehr von Arzneimittelrisiken, BAnz. Nr.:
111, S. 4805 vom 17.6.1992).
Wir haben kürzlich zwei
Fälle untersucht, in denen Neugeborene nach einem Tag an akutem
Leberversagen gestorben sind. Histologisch wurde VOD festgestellt. Wir
konnten die PA-Metabolite in der Leber nachweisen. Die Intoxikation
erfolgte durch den täglichen Verzehr eines Pflanzentees mit PA-haltigem
Pflanzenmaterial der Mutter über den gesamten Zeitraum der
Schwangerschaft. Die aufgenommene Menge an PA war nicht hoch genug, um
die Leber der Mutter akut zu schädigen (siehe:
Detoxifizierungsmechanismus), dagegen trat eine irreversible Schädigung
der wesentlich empfindlicher reagierenden fetalen Leber ein.
1.2.: Kontamination von
Lebensmittel, in erster Linie Getreide. Beispiele: endemische
Vergiftungsfälle in Indien, Afghanistan, ehemalige UDSSR. In allen Fällen
handelte es sich um Brot, das aus Getreide zubereitet war, welches mit
PA-haltigem Pflanzenmaterial verunreinigt war. Die Folge: Tausende von
Todesfällen. Diese Gefahr besteht in Europa (noch) nicht, da die
"Verunreinigung" von Getreidefeldern mit solchen Pflanzen
bislang vernachlässigbar ist.
2.
Indirekte Intoxikation über die Nahrungsmittelkette
2.1. Milch: der Übergang
von toxischen PA in Milch ist vielfach beschrieben. In Jamaika wurden
1989 mehrere Fälle von VOD bei Kleinkindern auf den Verzehr von
PA-haltiger Milch zurückgeführt. In Deutschland und Österreich sind
acht Fälle beschrieben, in denen der Verdacht bestand, dass über die
Muttermilch eine Intoxikation stattgefunden hat.
2.2. Honig: PA-haltige
Honigproben wurden bereits häufiger festgestellt. Besonders in Großbritannien
sind bis zu 3,9 mg/kg PA in Honig nachgewiesen worden; als pflanzliche
Quelle wurde hier Jakobskreuzkraut ermittelt. Vergleichbare Mengen
wurden in anderen Proben ermittelt (bis zu 1 mg/kg stammend von Frühlingskreuzkraut;
bis 0,1 mg/kg aus alpinen Kreuzkräutern). Alle diese Mengen liegen
deutlich oberhalb der Menge, die im Stufenplan zur Abwehr von
Arzneimittelrisiken als zulässig angesehen werden.
2.3. Eier: einen möglichen
Übergang von PA in Eier wurde nachgewiesen. Eier von Geflügel, welches
Futter verzehrte, das mit Samen von Heliotropium europaeum versetzt war,
zeigten Gehalte bis zu 9,7 Mikrogramm toxischer PA. Auch dies überschreitet
den als toxische Grenze angesehenen Wert deutlich.
2.4. Fleisch: einen Übergang
der PA in Fleisch wurde bisher nicht bestätigt. Ausnahme natürlich
Organe (Leber!).
Rechtlicher
Hinweis
Der Gesetzgeber hat im
Stufenplan zur Abwehr von Arzneimittelrisiken 1992 festgelegt, dass
Pflanzen und Zubereitungen hieraus nur in den Handel gebracht werden dürfen,
wenn sichergestellt ist, dass die tägliche maximale Aufnahme an
toxischen PA unter 1 Mikrogramm liegt (BAnz. Nr.: 111, S. 4805 vom
17.6.1992)
Gesetzliche
Regelungen zum Auftreten von
PA von der WHO, von Neuseeland, Australien, den USA, Europa, den
Niederlanden, Österreich und Deutschland. Zusammenfassung von Dr.
Helmut Wiedenfeld Download ca. 130 KB hier...
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Verfasser und Copyright ©: Dr. Helmut
Wiedenfeld, akademischer Direktor Pharmazeutisches Institut Rheinische
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, September 2008
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