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Salatfund, mit Gemeinem Kreuz- bzw. Greiskraut (Senecio vulgaris)

Am Dienstag, den 4. August 2009 bekam der AK KK eine Anfrage eines Mitgliedes per E-Mail. Unserem Mitglied war in einem Supermarkt in Niedersachsen eine Schale Rucola-Salat mit einer auffällig gelb knospenden Pflanze aufgefallen. Er kaufte den Salat, machte Handy-Fotos und fragte um Rat.

Nach Ansicht des AK handelte es sich visuell betrachtet um eine in Vorblüte stehende Kreuzkrautpflanze. Es wurde zum Schutz der Verbraucher empfohlen, alle weiteren dort erhältlichen Angebote schnellstmöglich aufzukaufen und zur Untersuchung an das Pharmazeutische Institut der Uni Bonn zu schicken.

Dieses ist eines der drei deutschlandweit tätigen Institutionen für Untersuchungen auf PA und hat bereits im Falle eines Pferdes in der Pathologie mit dem niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)  bezüglich PA-Nachweis zusammen gearbeitet ( "Fallbericht aus der Pathologie: Tod eines Norwegers" Download pdf ca. 3,2 MB)

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Anschließend informierte die Vorsitzende des AK Kreuzkraut, Sabine Jördens, die zuständigen Behörden, das ein Verdachtsfall vorläge: das BfR, das LAVES, die Stadt Hannover, die Region Hannover.

Im Nachhinein werden nun schwere Vorwürfe erhoben, der Verlust der Umsätze bei den Rucola-Anbauern wird dem Arbeitskreis zugeschoben, diese erwähnen in einem Anschreiben eine mögliche Klage auf Schadensersatz. Einige Presseberichte gehen in die Richtung, der "Fund" wäre manipuliert gewesen, um die Aufmerksamkeit auf das Jakobskreuzkraut zu lenken.

Um es deutlich zu machen: anhand des Fotos ist unschwer zu erkennen, dass es sich um eine original verpackte Salatschachtel handelt. Die Aussage vom Bauernverband RLP, Herrn Franz Schatt, sind definitiv falsch, es handele sich um einen "Fund in einer unverschlossenen Packung".  Wir erheben schwere Vorwürfe zu der Aussage des Herrn Schatt: "Das ist ein Stück weit anrüchig, das ausgerechnet ein Mitglied des AK KK einen solchen ungewöhnlichen Fund macht". Denn wir meinen: nur ein "geschultes Auge" wie zum Beispiel das von einem Mitglied des AK, kann eine solche Beimischung als Kreuzkraut identifizieren.

Lesen Sie hier den tatsächlichen Hergang der Meldung von Sabine Jördens vom 4. August . Es handelt sich dabei um einen Auszug aus einem Anschreiben an das LAVES vom 24.8. aufgrund einer Pressedarstellung im Weserkurier. Bis heute ist keine Stellungnahme erfolgt.

" Ich möchte nochmals betonen, dass ich es als meine Pflicht angesehen habe, diesen Verdachtsfall zu melden! War das etwa falsch? Warum wird mir hier jetzt ein Strick daraus gezogen? Alles geht in die Richtung, der Fund wäre manipuliert gewesen, so lese ich wiederholt, das ist eine unerhörte Unterstellung! Ich habe von Beginn an jeder öffentlichen Stelle die Zusendung des Handyfotos zur Überprüfung angeboten, aber die wollte damals keiner haben, denn niemand, auch das LAVES nicht, fühlte sich am 4.8. zuständig. Aber jetzt, nachdem ein Opfer gefunden ist, nämlich ich, dem man falsche Vorgehensweise vorwerfen kann und das, wie ich meine, unberechtigterweise.

Denn:   Ich habe mit meinen Telefonaten bei oberster (!) Instanz angefangen, beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Ich habe gesagt, dass ein Verdachtsfall mit Gemeinem Kreuzkraut (Senecio vulgaris) vorläge und ob nicht Maßnahmen für eine Rückrufaktion dieser betreffenden Charge ergriffen werden müssten. Das BfR sei dafür nicht zuständig und verwies mich an das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Dort habe ich genau dasselbe gesagt wie vor. Man fühlte sich nicht zuständig und gab mir eine Telefonnummer in Hannover, doch auch dort war ich falsch. Das ist doch alles nicht meine Schuld! Weiß denn hier niemand Bescheid, wer eigentlich zuständig ist? Und warum gerade sollte ICH das wissen, wem ich das melden muss, wenn nicht diese v.g. Stellen selbst.

Die vierte Behörde war dann nach ca. 3 Stunden Bemühens nachmittags um 15 Uhr die Region Hannover.  

Ich kann es nicht verstehen, warum also "die Behörden um die Möglichkeit gebracht wurden, EU-Schnellwarnungen auszusprechen". Sehen Sie, jetzt heißt es schon "EU-Schnellwarnungen". Ich hatte am 4.8. gedacht oder vermutet oder wie auch immer, es müsse vielleicht die Charge eines (!) Herstellers überprüft werden. (...)"

Der weitere Verlauf

Bestätigt wurde von der Uni Bonn am nächsten Tage, Mittwoch, den 5.8., makroskopisch Senecio vulgaris. Bereits am Donnerstag am späten Abend, 6.8., konnte nach Laboranalyse der PA.Gehalt detailliert angegeben werden. Es handelte sich um 2608 Mikrogramm PA in einer einzigen 150g-Verpackung. Die Behörden wurden informiert und handelten mit entsprechender Untersuchung von Rucola-Salaten . Gefunden wurden bislang sechs weitere befallenen Salate.

Bitte lesen Sie hier die Stellungnahme  des Dienstleitungszentrums Ländlicher Raum, Rhein-Pfalz (DLR-RLP.de)

Sie finden dort sehr hilfreiche Informationen zur Identifizierung von Gemeinem Kreuzkraut und Vergleichsbilder sowie Maßnahmen zur Intensivierung von Produktkontrollen


 

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